Eine Minute nach zwölf
Aktualisiert: 16. Okt.

Was Hape Kerkeling, Wolfgang Langhoff und Sachsen-Anhalt miteinander verbindet – und warum die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens jetzt beginnen muss
Hape Kerkeling hat im Thüringer Landtag eine Rede gehalten. Keine Büttenrede, keine Parodie, keinen Auftritt als Horst Schlämmer. Er sprach als Bürger und als Enkel eines Mannes, den die Nationalsozialisten nach neun Jahren Zuchthaus nicht freiließen, sondern in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppten.
Kerkeling warb dafür, ein Verbotsverfahren gegen die AfD endlich ernsthaft zu prüfen. Man kann seine Argumentation kritisieren. Man kann über Sinn, Erfolgsaussichten und politische Folgen eines solchen Verfahrens streiten. Genau dafür gibt es eine demokratische Öffentlichkeit.
Nach seiner Rede berichtete Kerkeling von Beschimpfungen und Drohungen durch Rechtsextremisten. Thüringer AfD-Kreisverbände verbreiteten ein Video unter der Überschrift „Hape Kerkeling als Hofnarr des Systems im Thüringer Landtag“. Der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat erstattete wegen Kerkelings Rede Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Die Botschaft ist unübersehbar: Wer sich öffentlich gegen die AfD stellt, muss damit rechnen, dass nicht nur seine Argumente angegriffen werden. Seine Person, seine Familie und sogar die Toten seiner Familie werden zu Angriffszielen.
Das ist keine Widerlegung. Das ist Einschüchterung.
Die Diffamierung lebt von einer halben Wahrheit
Die Angriffe auf Hape Kerkeling beziehen ihre vermeintliche Schlagkraft aus einem realen Teil der Familiengeschichte. Gerade deshalb darf er nicht verschwiegen werden. Wer ihn auslässt, überlässt rechten Kampagnen die Rolle des angeblichen Enthüllers – und ermöglicht ihnen, eine biografische Ergänzung als Widerlegung der gesamten Verfolgungsgeschichte zu verkaufen.
Hermann Kerkeling wurde 1933 nicht allein wegen seines politischen Widerstands verurteilt. Nach einer Auswertung zeitgenössischer Berichte warf ihm die Justiz neben der „Vorbereitung zum Hochverrat“ auch eine Serie von Eigentumsdelikten vor. Nach der derzeit zugänglichen Rekonstruktion entfielen acht Jahre der insgesamt neunjährigen Zuchthausstrafe auf Einbruchs- und Diebstahlsdelikte; ein weiteres Jahr stand im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung des kommunistischen Flugblatts „Die Rote Welle“.
Doch genau an diesem Punkt beginnt die Diffamierung: Aus dieser berechtigten Ergänzung wird die Behauptung konstruiert, Hermann Kerkeling sei überhaupt kein politisch Verfolgter gewesen. Dabei wurde er nach Verbüßung der gesamten neunjährigen Strafe nicht freigelassen. Die Gestapo nahm ihn ohne neue Anklage und ohne neues Urteil in „Schutzhaft“ und deportierte ihn 1942 nach Buchenwald. Dort führte ihn die SS ausdrücklich als politischen Häftling Nummer 6117.
Die Straftaten müssen erwähnt werden, weil nur die vollständige Geschichte gegen ihre propagandistische Verkürzung schützt. Sie widerlegen die politische Verfolgung nicht. Sie werden heute benutzt, um einem KZ-Häftling nachträglich seine Opferrolle und seinem Enkel das Recht auf öffentliche Mahnung abzusprechen.
Menschenwürde aber ist keine Auszeichnung für einen tadellosen Lebenslauf.
Wolfgang Langhoff hatte schon 1935 beschrieben, wie es beginnt
Hier berührt Hermann Kerkelings Geschichte den Bericht eines anderen politischen Häftlings: Wolfgang Langhoffs „Die Moorsoldaten“.
Langhoff, Schauspieler, Regisseur und KPD-Mitglied, wurde unmittelbar nach dem Reichstagsbrand 1933 verhaftet. Auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung kam er ohne rechtsstaatliches Verfahren in „Schutzhaft“, zunächst in das Konzentrationslager Börgermoor, später in die Lichtenburg. Nach seiner Entlassung floh er in die Schweiz und veröffentlichte dort 1935 seinen Bericht „Die Moorsoldaten. 13 Monate Konzentrationslager“.
Das Buch war eine der frühesten Warnungen vor dem wahren Charakter des nationalsozialistischen Staates. Es dokumentierte nicht erst den späteren industrialisierten Massenmord. Es zeigte den Beginn: die Umdeutung politischer Gegner zu Staatsfeinden, die Aufhebung rechtsstaatlicher Sicherungen, die beschönigende Sprache der „Schutzhaft“, die Gewalt und die systematische Entwürdigung.
Die frühen Konzentrationslager waren ein Instrument zur Ausschaltung politischer Gegner. Der Staat erklärte nicht nur strafbare Handlungen zum Problem. Er erklärte bestimmte Menschen aufgrund ihrer Haltung und Zugehörigkeit zum Problem.
Genau deshalb ist die heutige Behauptung, ein von den Nationalsozialisten als „Verbrecher“ bezeichneter Mensch könne kein politisch Verfolgter gewesen sein, so perfide. Sie übernimmt nachträglich die Kategorien des Verfolgerstaates. Das Strafregister soll das KZ erklären – und am Ende sogar rechtfertigen.
Geschichte wiederholt sich nicht einfach. Die Bundesrepublik des Jahres 2026 ist nicht das Deutsche Reich des Jahres 1933. Wer beides gleichsetzt, verharmlost die nationalsozialistischen Verbrechen und verhindert eine vernünftige Analyse der Gegenwart.
Aber Geschichte muss sich nicht wiederholen, damit ihre Mechanismen erkennbar werden.
Die Grausamkeit ist kein Nebengeräusch
Nach seiner Rede erklärte Kerkeling, die Schmähungen und Drohungen durch Rechtsextremisten seien an Brutalität kaum zu überbieten. Entscheidend ist nicht nur, was über ihn geschrieben wurde. Entscheidend ist, welche Wirkung diese Angriffe auf andere haben.
An Kerkeling lautet die Botschaft: Wenn du dich gegen uns stellst, machen wir dich und deine Familie zum Ziel.
An alle anderen lautet sie: Überlege dir gut, ob du ebenfalls öffentlich widersprechen möchtest.
So entsteht eine Atmosphäre, in der demokratisches Engagement Mut verlangt, weil der persönliche Preis immer höher wird. Menschen ziehen sich zurück, schweigen oder äußern sich nur noch anonym. Nicht weil ihnen Argumente fehlen, sondern weil sie ihre Familie, ihren Beruf oder ihre seelische Gesundheit schützen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem NPD-Urteil von 2017 ausdrücklich festgestellt, dass eine von einer Partei erzeugte „Atmosphäre der Angst“, die die freie und gleichberechtigte Teilnahme am politischen Prozess beeinträchtigt, für ein Parteiverbotsverfahren erheblich sein kann.
Nicht jeder anonyme Hassbeitrag ist der AfD rechtlich zuzurechnen. Nicht jede Beleidigung eines selbsternannten Anhängers wird dadurch zum Beweisstück für ein Parteiverbot. Entscheidend ist, ob Funktionäre, Mandatsträger und maßgebliche Unterstützerstrukturen solche Kampagnen anstoßen, verstärken, billigen oder ihnen durch ihre Sprache den ideologischen Boden bereiten.
Doch wer angesichts dieser Entwicklung nur von einem raueren Meinungsklima spricht, verkennt ihre Funktion. Die Grausamkeit ist nicht bloß ein hässliches Nebengeräusch der politischen Debatte. Sie ist ein Mittel, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben und Widerspruch mit persönlichen Kosten zu verbinden.
Sachsen-Anhalt hat die Ausgangslage verändert
Während über Kerkelings Rede gestritten wurde, lieferte Sachsen-Anhalt die politische Realität dazu.
Bei der Landtagswahl im September 2026 erhielt die AfD 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Sie gewann 38 der 41 Wahlkreise und verfügt über 39 der 83 Mandate – nur drei Sitze von der absoluten Mehrheit entfernt.
Am 6. Oktober wurde der AfD-Politiker Tobias Rausch mit 48 von 82 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten des Landtags gewählt. Da die AfD selbst nur 39 Sitze besitzt, erhielt er mindestens neun Stimmen außerhalb der eigenen Fraktion. Hans-Thomas Tillschneider wurde mit 44 Stimmen zum Landtagsvizepräsidenten gewählt.
Tillschneider ist nicht irgendein Hinterbänkler. Er gilt als Vordenker des äußersten rechten Parteiflügels in Sachsen-Anhalt und war maßgeblich am Regierungsprogramm der Landes-AfD beteiligt. Eine formelle Mitgliedschaft in der Identitären Bewegung ist nicht belegt. Belegt sind jedoch seine engen Verbindungen in das Netzwerk der Neuen Rechten, seine Auftritte im Umfeld der Identitären Bewegung und seine erklärte geistige Nähe zu Götz Kubitschek. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beschreibt den Landesverband als eng mit der Identitären Bewegung, dem früheren Institut für Staatspolitik und dem Verein „Ein Prozent“ verwoben.
Damit hat die Entwicklung eine neue Stufe erreicht. Die AfD greift die demokratischen Institutionen nicht mehr nur von außen an. Ihre Vertreter übernehmen herausgehobene Ämter innerhalb dieser Institutionen und repräsentieren sie nach außen.
Wer jetzt noch von einer unveränderten Ausgangslage spricht, ignoriert die Wirklichkeit.
Warum das NPD-Urteil heute für eine Prüfung spricht
Ein häufiges Argument gegen ein AfD-Verbotsverfahren lautet, ein solcher Antrag könne wie das zweite NPD-Verfahren scheitern. Tatsächlich stellte das Bundesverfassungsgericht 2017 fest, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgte. Es verbot sie dennoch nicht, weil ihr die reale Möglichkeit fehlte, diese Ziele durchzusetzen. Sie war politisch zu unbedeutend. Es fehlte die sogenannte Potentialität.
Bei dieser Prüfung betrachtet das Gericht unter anderem Mitgliederstärke, Organisationsgrad, Mobilisierungsfähigkeit, gesellschaftliche Reichweite, Wahlergebnisse, Unterstützerstrukturen sowie die Vertretung in Mandaten und öffentlichen Ämtern.
Genau an diesem Punkt hat Sachsen-Anhalt die Ausgangslage verändert.
Eine Partei mit fast 44 Prozent, nahezu sämtlichen Direktmandaten, dem Amt des Landtagspräsidenten, einem Landtagsvizepräsidenten und der realen Aussicht auf Regierungsgewalt kann nicht mehr mit dem Argument politischer Wirkungslosigkeit aus dem Blick genommen werden. Die Frage, ob sie ihre Ziele verwirklichen könnte, ist nicht länger theoretisch. Ihre Macht ist bereits institutionelle Realität.
Das bedeutet nicht, dass die AfD damit automatisch verboten werden müsste. Ein Parteiverbot darf niemals das Ergebnis politischer Abneigung sein. Es setzt den Nachweis voraus, dass eine Partei aktiv und planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Einzelne widerwärtige Äußerungen oder anonyme Hassnachrichten reichen dafür nicht aus.
Aber über diese Frage entscheidet nicht die AfD, nicht ihre politische Konkurrenz und auch nicht ein Leitartikel. Darüber entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben die Aufgabe, das vorhandene Material umfassend und ergebnisoffen zu prüfen und – wenn die Voraussetzungen tragfähig erscheinen – den Antrag in Karlsruhe zu stellen. Ein Verbotsverfahren ist keine Vorverurteilung. Es ist der im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehene Weg, eine solche Frage rechtsstaatlich zu klären.
Die Demokratie darf ihr Schutzinstrument nicht erst hervorholen, wenn sie es nicht mehr einsetzen kann
Die Gegner eines Verfahrens warnen vor einer Märtyrerrolle für die AfD, vor einer weiteren Mobilisierung ihrer Anhänger und vor den Folgen eines möglichen Scheiterns. Diese Einwände sind nicht belanglos. Ein schlecht vorbereiteter Antrag wäre fahrlässig.
Noch fahrlässiger wäre es jedoch, aus Angst vor politischen Reaktionen auf eine ernsthafte Prüfung vollständig zu verzichten.
Die wehrhafte Demokratie wurde nicht geschaffen, damit ihre Instrumente unangetastet in einer Vitrine liegen. Sie entstand aus der Erfahrung, dass eine Demokratie ihre Feinde nicht erst dann erkennen darf, wenn diese bereits über genügend Macht verfügen, ihre Abwehr zu blockieren.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Was aber geschieht, wenn die AfD in immer mehr Ländern Sperrminoritäten erreicht, Regierungen anführt, Einfluss auf Behörden und Personalentscheidungen erhält und zugleich die politischen Mehrheiten für einen Verbotsantrag verschwinden? Das Verfahren bliebe auf dem Papier möglich. Politisch könnte die Fähigkeit, es einzuleiten, längst verloren sein.
Deshalb ist es nicht mehr fünf vor zwölf.
In Sachsen-Anhalt hat die AfD bewiesen, dass sie aus gesellschaftlicher Radikalisierung institutionelle Macht gewinnen kann. In den sozialen Medien erleben Menschen, was ihnen droht, wenn sie dieser Entwicklung öffentlich widersprechen. Und an Hermann Kerkelings Geschichte sehen wir, wie schnell sogar die Opfer eines Unrechtsregimes nachträglich zu Schuldigen umgedeutet werden können.
Wolfgang Langhoff schrieb 1935 nicht über das Ende einer Entwicklung. Er schrieb darüber, wie sie begonnen hatte.
Hape Kerkeling warnt 2026 davor, die frühen Zeichen erneut zu übersehen. Die Antwort darauf besteht vielerorts nicht in Widerspruch, sondern in persönlicher Vernichtungslust. Wenige Tage später übernehmen Vertreter eines gesichert rechtsextremistischen Landesverbandes die Spitze eines deutschen Landesparlaments.
Man muss Kerkelings Rede nicht in jedem Satz teilen. Man muss seinen Großvater nicht zum makellosen Helden erklären. Und man muss das Ergebnis eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens nicht vorwegnehmen.
Aber man muss endlich den Mut haben, die dafür vorgesehene Prüfung einzuleiten.
Denn eine Demokratie, die immer noch auf den richtigen Zeitpunkt zum Handeln wartet, obwohl ihre Gegner bereits ihre Institutionen besetzen, hat die Uhr falsch gelesen.
Es ist eine Minute nach zwölf.
Quellen und weiterführende Belege
Arolsen Archives: Zwölf Jahre Haft – die Verfolgungsgeschichte von Hape Kerkelings Großvater
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora: Hape Kerkelings Gedenkrede
Quellenkritische Rekonstruktion der Urteile gegen Hermann Kerkeling
Tagesschau: Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag
Tagesschau: Kerkelings Reaktion auf Schmähungen und Drohungen
Landtag Sachsen-Anhalt: Konstituierung und Wahl des Präsidiums
Bundesverfassungsgericht: Voraussetzungen eines Parteiverbots



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